Herzlichen Dank für das Interesse an unseren Literaturreisen.
Vor einer Anmeldung lesen Sie bitte unsere auf dieser Seite unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Die Kenntnis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird bei Ihrer Anmeldung vorausgesetzt.
Sie können sich mit dem Anmeldeformular anmelden. Bitte drucken Sie dazu das Formular aus und senden es ausgefüllt an Literarisch Reisen per Post oder per Email als Scan oder Bild zurück.
Sie können sich auch einfach formlos anmelden: mit einer Email, einer Postkarte, einem Telefonanruf. So erreichen Sie uns:
Literarisch Reisen, Pitschen-Pickel 30, 15926 Heideblick
Tel. 01575 - 95 00 918 und mobil: 01575 - 95 00 918
Email: ansgar.bach(at)literarisch-reisen.de
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung per Post. Damit ist Ihre Buchung wirksam.
Für die Reiseanmeldung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Reisebuchungen werden erst mit der von uns verschickten Buchungsbestätigung wirksam.
Bitte lesen Sie die Reisebedingungen durch. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Reisebedingungen an.
1. Anmeldung
Die Reisen können nur bei den Vertragspartnern oder direkt beim Veranstalter: Literarisch Reisen, Dr. Ansgar Bach, Pitschen-Pickel 30, 15926 Heideblick, Tel.: 01575 / 95 00 918 angemeldet werden. Sie erhalten danach eine schriftliche Bestätigung per Post. 1.2 Die Anmeldung muß bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn beim Veranstalter eingegangen sein. 1.3 Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten seiner und weiterer von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. 1.4 Die mit der Anmeldung erfaßten Daten dienen nur der Kundenbetreuung.
2. Vertragsinhalt
2.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen richtet sich nach den Leistungsbeschreibungen unserer Prospekte, wobei nicht erhebliche Abweichungen zulässig sind. 2.2 Grundsätzlich gilt, daß der Veranstalter selbst keine Beförderungsleistung erbringt.
3. Bezahlung
3.1 Bei Buchung über einen Vertragspartner (Reisebüros) muß eine Anzahlung und der volle Reisepreis vor Reisebeginn nach den Bedingungen des Vertragspartners bezahlt werden. 3.2 Bei Buchung über den Veranstalter stellt dieser eine Rechnung über den gesamten Reisepreis aus. 3.3 Die Rechnung muß spätestens am Tag der Abreise bezahlt werden. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt geschäftsübliche Mahngebühren zu erheben. 3.4 Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers ohne Rücktrittserklärung, muß die Rechnung bis spätestens zum Abreisetag bezahlt werden. 3.5 Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers mit Rücktrittserklärung, muß die Stornoentschädigung (vgl. 5.1) bis spätestens zum Abreisetag an den Veranstalter entrichtet werden. 3.6 Der Gerichtsstand ist Berlin.
4. Sonderleistungen, Termine
4.1 Der Veranstalter bemüht sich - ohne Garantie - Sonderleistungen, wie z. B. dem Wunsch nach einem Einzelzimmer, nachzukommen. 4.2 Sonderleistungen können vom Veranstalter mit Zuschlägen auf den Reisepreis versehen werden. Der Zuschlag für ein Einzelzimmer beträgt ab 40,- €, pro Nacht. 4.3 Die An- und Abreise sowie ein pünktliches Erscheinen zu den Veranstaltungsorten liegt in Verantwortung der Teilnehmer.
5. Rücktritt des Teilnehmers
5.1 Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers (Storno) kann der Veranstalter folgende, pauschalierte Sätze als Stornoentschädigung in Prozenten vom Reisepreis geltend machen: - ab 31. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 40 % - ab 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 55 % - ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 70 % - ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % Bei Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung und ohne Einfluß höherer Gewalt wird der volle Reisepreis berechnet (vgl. 3.4). 5.2 Meldet der Teilnehmer bei Rücktritt eine andere Reise aus unserem Programm an (Umbuchung), kann Stornoentschädigung gemindert werden. 5.3 Nimmt für den rücktretenden Teilnehmer eine Ersatzperson teil, kann die Stornoentschädigung entfallen.
6. Rücktritt des Veranstalters
6.1 Der Veranstalter kann jederzeit bedingt durch höhere Gewalt oder Krankheit und bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen vom Reisevertrag zurücktreten. Den angemeldeten Teilnehmern werden dann bezahlte Rechnungsbeträge umgehend zurückerstattet. Weitere Erstattungen sind ausgeschlossen.
7. Haftung und Allgemeines
7.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gepäckverlust und vermittelte Fremdleistungen (Hotel, Verkehrsmittel). 7.2 Im eventuell eintretenden Haftungsfall, beschränkt sich die Höhe der Haftung auf maximal den dreifachen Reisepreis. 7.3 Wir empfehlen den Abschluß von Reiserücktritt-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherungen. 7.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen macht weder den gesamten Reisevertrag noch die gesamten Reisebedingungen unwirksam.
© Ansgar Bach